Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen, unter der Führung von Regierungschef Adrian Hasler, hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit den Entwicklungspotentialen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit in Liechtenstein auseinandergesetzt. Dialoge mit Unternehmern ergaben viele wertvolle Anregungen und Ideen. Unter dem Dach von „Impuls Liechtenstein“ präsentierte Regierungschef Adrian Hasler am 21. September – gut ein Jahr nach Lancierung – nun weitere konkrete Massnahmen.
Ausbau der Innovationsfähigkeit
Die stark veränderten Marktbedingungen und der verschärfte Wettbewerb der Standorte fordern ständige Erneuerung. Für Regierungschef Hasler ist die Innovationsfähigkeit eine Schlüsselkompetenz, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Dabei geht es aus seiner Sicht nicht darum, dass der Staat vorgibt, welchen Branchen die Zukunft gehören soll oder dass zusätzliche staatliche Fördergelder bereitgestellt werden. Der Regierungschef will vielmehr dafür sorgen, dass Innovationen von jungen und etablierten Unternehmen den optimalen Rahmen erhalten. Liechtenstein soll als Raum wahrgenommen werden, an dem innovative Produkte und Dienstleistungen willkommen sind. Aufbauend auf bewährte Standortbedingungen für Unternehmen, wird dazu ein weiteres Bündel von Massnahmen vorgestellt. „Innovative Menschen müssen ermutigt werden, ihre Ideen umzusetzen. Sie sollen in Liechtenstein einen idealen Nährboden vorfinden, um ihre Ideen zu realisieren und zum Markterfolg zu bringen. Denn ich möchte, dass auch die nächste Generation ausreichende und gut bezahlte Arbeitsfelder vorfinden“, betonte Regierungschef Adrian Hasler.
Die im Oktober 2014 gestarteten Impulse der „Innovations-Clubs“ und „Business-Dinners“ sind erfolgreich angelaufen und haben gezeigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Regierungschef Hasler lancierte am 21. September deshalb vier weitere wichtige Impulse zur Stärkung der Innovationsfähigkeit in Liechtenstein:
1. Einführung von „Liechtenstein Venture Cooperative“ (LVC)
Damit gute Ideen auf einen optimalen Nährboden fallen, führt Liechtenstein die „Liechtenstein Venture Cooperative“ ein: Damit erhält die Zusammenarbeit kreativer Köpfe im Entwicklungsprozess einer Produktidee oder Dienstleistung bis hin zur Marktreife einen rechtlichen Rahmen. „Liechtenstein Venture Cooperative“ ist eine Weiterentwicklung der sogenannten „kleinen Genossenschaft“: Schlank, einfach und rechtssicher. Das Modell der „Liechtenstein Venture Cooperative“ ist an und für sich schon eine eigene Innovation. LVC-Gründer können ihr interdisziplinäres Entwicklungsteam am potentiellen Markterfolg beteiligen und deren Arbeitsleistung wird als Investition eingebracht.
2. Gründung eines Unternehmens als Teil eines Studiengangs
Für die Entwicklung einer Idee bis zum marktfähigen Unternehmen braucht es entsprechendes Know-How und ein gesundes Mass an Risikobereitschaft. Vor allem Berufstätige scheuen sich davor, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, da ein Scheitern in unserem Kulturkreis häufig als Versagen angesehen wird. Der Regierungschef regt deswegen einen Studiengang an, in dem auch Berufstätige ihre Geschäftsideen praxisnah testen und umsetzen können. Dies als Ergänzung zu dem neuen Studiengang, den die Universität Liechtenstein in diesem Semester gestartet hat. Damit kann das positive Umfeld für Gründer, das heute schon an der Universität herrscht, weiter verstärkt und gleichzeitig die Hemmung vor dem Schritt in die Selbstständigkeit abgebaut werden.
3. Aufenthalt für Unternehmensgründerinnen und -gründer
Liechtenstein ist als Standort für nicht-liechtensteinische Start-ups interessant. Regierungschef Hasler setzt sich dafür ein, dass Gründerinnen und Gründer im Rahmen der bestehenden Regelungen zu Aufenthaltsbewilligungen in Liechtenstein kommen und ihr Unternehmen hier aufbauen können. Dadurch erhält Liechtenstein regelmässig Chancen auf neue Unternehmen, die sich im Markt durchsetzen und damit Arbeitsplätze schaffen und Steuereinnahmen generieren. Dazu schlägt der Regierungschef vor, dass Weiterbildungsstudenten eine Aufenthaltsbewilligung zu Studien- und eine beschränkte Arbeitsbewilligung erhalten sollen und ein Award für Jungunternehmen in der Form von Aufenthaltsbewilligungen vergeben wird.
4. Kompetenzteam für Innovation und Regulation
Innovative Geschäftsmodelle in der Finanzbranche passen selten in die klassischen Regulationskategorien. Durch zu starre Ausgestaltung der Regulierungen verunmöglicht bzw. erschwert man neue Geschäftsmodelle. Um hier die Chancen für den Finanzplatz ebenfalls zu nutzen, soll innerhalb der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Team speziell für innovative Geschäftsmodelle eingesetzt werden. Das Team fungiert als Ansprechpartner und Koordinationsstelle für Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.
Derzeit wird geprüft, ob ein sogenanntes „Regulierungslabor“ für innovative Geschäftsmodelle umsetzbar ist. Darin sollen solche Unternehmen eine schnelle und möglichst hindernisfreie Bewilligung erhalten können, und gleichzeitig vom „Kompetenzteam Innovation“ eng und mit weitergehenden Kompetenzen beaufsichtigt werden. Damit erhalten auch innovative Unternehmen die Chance in Liechtenstein aktiv zu werden, ohne dass damit Qualitätseinbussen der Aufsicht eintreten.
„Mit diesen vier zielgerichteten Massnahmen setzen wir ein Zeichen, das Menschen ermutigt, ihre Ideen in Liechtenstein umzusetzen. Die Barrieren für Startups sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Das Land Liechtenstein soll als attraktiver Platz für innovative Gründungsvorhaben im Inland und im Ausland wahrgenommen werden“, so Regierungschef Hasler.